Nach §17 ElektroG3 sind wir verpflichtet, Geräte, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, bei der Abgabe eines neuen
Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Beispiel: Bei der Bestellung
eines neuen Massagesessels haben Sie die Möglichkeit Ihren alten Massagesessel
unentgeltlich von uns abholen zu lassen.
Möchten Sie eine kostenlose Altgeräterücknahme buchen? Legen Sie einfach dieses Angebot zusätzlich mit in den Warenkorb.
Nach §17 ElektroG3 sind wir verpflichtet, Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Beispiel: Bei der Bestellung eines neuen Massagesessels haben Sie die Möglichkeit Ihren alten Massagesessel unentgeltlich von uns abholen zu lassen.
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