Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Werbung mit Selbstverständlichkeiten sind verboten – woran sich Händler in Deutschland bzw. der EU halten müssen
Wir dürfen auf diese Sachverhalte in unserer Werbung nicht hinweisen. Nicht einmal in der Artikelbeschreibung. Aber – ist es wirklich so selbstverständlich?
Wenn Sie in irgendwelchen Internet-Portalen von chinesischen Händlern einkaufen, dann haben Sie vielleicht auch eine Gewährleistung von 2 Jahren. Nur – wie möchten Sie diese durchsetzen? Sie haben auch ein Widerrufsrecht – müssen die Ware dann aber nach China zurück senden. Was machen Sie, wenn zwar CE auf dem Produkt aufgedruckt ist, aber die europäischen Richtlinien nicht eingehalten werden. Meinen Sie, dass sich alle amerikanischen/chinesischen Händler in Deutschland für die Abfallentsorgung anmelden? Meinen Sie, die deutschen Behörden können dagegen vorgehen? Gehen diese dagegen vor, selbst wenn die Ware des chinesischen Händlers irgendwo in Deutschland gelagert ist? Wir möchten das (aus eigener Erfahrung) bezweifeln. Unsere Aussagen können wir nicht beweisen – aber wir denken, Sie können das selbst beurteilen.
Siehe dazu auch einen Artikel von Heise-Online:
https://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-20-Amazons-unfaires-China-Business-2794664.html
Welzheim, 24.07.2020
Konkurrenten und Wettbewerbsvereine können gegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten gerichtlich vorgehen. Es werden von Gerichten Strafen bis 250.000€ im Wiederholungsfall ausgesprochen.
Zu den vielen Pflichten jedes deutschen Händlers gehören u.a. (vereinfachte Darstellung):
- Gewährleistung für 2 Jahre
- Einhaltung Produktsicherheitsgesetz
- Retoure im Widerruf nach Deutschland möglich. Keine Retoure z.B. nach China.
- Typbezeichnung nach EMVG
- Herstelleranschrift auf Produkten
- deutsche Bedienungsanleitung
- Entsorgungspflichten für Versandverpackungen
- Marke im Altgeräte-Register und den damit verbundenen Pflichten für die Entsorgung
- Marke im Batterie-Register mit den damit verbundenen Entsorgungspflichten
- Einhaltung Holzsicherungsgesetz (Nachweis, woher das Holz für bestimmte Artikel/Möbel kommt)
- Einhaltung aller CE-Anforderungen. CE bedeutet, dass ein Händler verpflichtet ist, sich an die europäischen Anforderungen zu halten. Das sind insbesondere Sicherheitsanforderungen. Eine Prüfung hierfür gibt es offiziell nicht. Allerdings können externe Firmen beauftragt werden, die die Einhaltung wiederum prüfen.
- Versteuerung der Gewinne in Deutschland
- Ständige Gefahr, dass ein Händler abgemahnt wird, weil die angebotenen Produkte zu ähnlich zu anderen sind
- Ständige Gefahr, dass ein Händler wegen anderer Kleinigkeiten abgemahnt wird (z.B. wegen der Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie diesen)
- diese Liste lässt sich fortsetzen.
Wir dürfen auf diese Sachverhalte in unserer Werbung nicht hinweisen. Nicht einmal in der Artikelbeschreibung. Aber – ist es wirklich so selbstverständlich?
Wenn Sie in irgendwelchen Internet-Portalen von chinesischen Händlern einkaufen, dann haben Sie vielleicht auch eine Gewährleistung von 2 Jahren. Nur – wie möchten Sie diese durchsetzen? Sie haben auch ein Widerrufsrecht – müssen die Ware dann aber nach China zurück senden. Was machen Sie, wenn zwar CE auf dem Produkt aufgedruckt ist, aber die europäischen Richtlinien nicht eingehalten werden. Meinen Sie, dass sich alle amerikanischen/chinesischen Händler in Deutschland für die Abfallentsorgung anmelden? Meinen Sie, die deutschen Behörden können dagegen vorgehen? Gehen diese dagegen vor, selbst wenn die Ware des chinesischen Händlers irgendwo in Deutschland gelagert ist? Wir möchten das (aus eigener Erfahrung) bezweifeln. Unsere Aussagen können wir nicht beweisen – aber wir denken, Sie können das selbst beurteilen.
Siehe dazu auch einen Artikel von Heise-Online:
https://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-20-Amazons-unfaires-China-Business-2794664.html
Welzheim, 24.07.2020