Was Sie beim Kauf einer Fahrrad Aufbewahrung wissen sollten!
Noch völlig gefangen im Rausch der Fahrradtour steigen Sie angenehm ausgepowert von Ihrem Bike ab. Und nun? Wo ist das Fahrrad am sichersten aufgehoben? Schließen Sie Ihr Fahrrad draußen ab oder tragen Sie es doch lieber in die Wohnung? Während die eine Variante nur bedingt sicher ist, erfordert die andere Kraft und einen erhöhten Platzbedarf im Wohnraum. Mal abgesehen vom Schmutz, den man sich in die Wohnung schleppt…
Um Ihren geliebten Drahtesel draußen diebstahlsicher abzustellen, sollten Sie ihn unbedingt an einem Pfosten, einem befestigten Haken oder am besten gleich einem Fahrradbügel anschließen. Die sogenannten Anlehnbügel von heute-wohnen.de lassen sich entweder mit Bolzen im Boden befestigen oder sogar einbetonieren. Allerdings ist Ihr Fahrrad bei dieser Abstellvariante natürlich der Witterung ausgesetzt.
Eine gute Alternative bieten Fahrrad Aufbewahrungen in Form von Fahrradgaragen, wie Sie sie bei heute-wohnen.de kaufen können. Darüber hinaus gibt es jedoch noch andere Aspekte, die Sie wissen sollten, wenn Sie Ihr Rad sicher und unkompliziert aufbewahren wollen. Welche Vorteile eine Fahrradbox bietet und in welchen Teilen Deutschlands diese sogar Pflicht sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die sichere Fahrrad Aufbewahrung
Fahrräder sind in der heutigen Zeit keineswegs nur ein Gefährt, mit dem sich die Freizeit sportlich aktiv gestalten lässt. In vielen Fällen stellt das Bike nämlich auch eine gute Alternative zum Auto oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln dar. Bedenkt man jedoch, dass deutschlandweit jedes Jahr rund 260.000 Fahrräder gestohlen werden, ist die Frage „Wo stelle ich das Rad sicher ab?“ berechtigt.
Wer eine Garage fürs Auto hat, kann natürlich auch sein Rad dort unterstellen. Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit: Eine Fahrradaufbewahrung kann in Form einer speziellen Garage oder Box vor dem Haus oder auch im Garten aufgestellt werden. Diese sollte abschließbar und robust genug sein, um auch bei ungünstigen Wetterverhältnissen wie einem Sturm standzuhalten.
Klassische Fahrradaufbewahrungen in Form von Fahrradgaragen oder -boxen gibt es aus:
- Holz,
- Kunststoff oder
- Metall
in unterschiedlichen Größen.
Neben den vielen Vorteilen wie dem Pluspunkt der sicheren Fahrradaufbewahrung sollten Sie beim Kauf eines solchen Unterstandes jedoch stets auch an die Pflege dessen denken. So ist der Pflegeaufwand bei einem Modell aus Kunststoff oder Metall bedeutend geringer als bei einer Variante aus Holz. Hier müssen Sie in gewissen Abständen immer wieder eine imprägnierende Lösung auftragen, um die Box langlebiger zu machen.
Die Vorteile einer Fahrradaufbewahrung
Bei der sicheren Aufbewahrung für Fahrräder geht es selbstverständlich nicht nur um den Sicherheitsaspekt hinsichtlich des Diebstahlschutzes. Sie profitieren bei der Nutzung einer solchen Aufbewahrung auch von:
- einem sicheren und wettergeschützten Unterstand
- einer abschließbaren Aufbewahrung
- einer leicht zu nutzenden Möglichkeit, das Rad sicher abzustellen
- einem stabilen Unterstand mit zusätzlichen Stauraum für Werkzeug, je nach Ausführung
- einer einfachen Montage
Darüber hinaus ist es gerade bei schlechtem Wetter immer die bessere Möglichkeit, wenn Sie Ihr Fahrrad nach der Tour außerhalb der Wohnung abstellen können. Neben dem erforderlichen Platz sind es vor allem die Verschmutzungen im Wohnbereich, die eine Fahrradaufbewahrung in den eigenen vier Wänden mitunter problematisch oder unmöglich machen.
Hinweis ► Eine Fahrradgarage oder -box braucht in manchen Bundesländern eine Baugenehmigung. Hier empfiehlt es sich, bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach den Bedingungen zu fragen.
Gesetzliche Vorgaben und Verordnungen zu Fahrradgaragen
Grundsätzlich hängen eventuell nötige Baugenehmigungen für eine Fahrradgarage davon ab:
- wie groß die Garage ist
- welche besonderen Ausstattungsmerkmalen die Fahrradbox aufweist
- wie weit sie vom Nachbargrundstück entfernt aufgestellt werden soll
In diesen Punkten unterscheiden sich die Vorgaben der einzelnen Bundesländer bei der Errichtung einer Fahrradgarage.
Wichtig ist es zudem, dass Sie vorher abklären, ob es einen Bebauungsplan für den Platz gibt, an dem Sie Ihre Fahrradgarage aufstellen möchten. Gibt es einen solchen, dann braucht es in jedem Fall eine Genehmigung der Behörde für die Aufstellung der besonderen Garage.
Ihr eigenes Grundstück zum Beispiel ist in der Regel von einem Bebauungsplan ausgeschlossen. Somit wäre die Fahrradaufbewahrung im Garten verfahrensfrei, was bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag stellen oder eine Baugenehmigung abwarten müssen. Allerdings müssen Sie sich dennoch an örtliche Verordnungen halten, wie zum Beispiel den Mindestabstand zum Nachbargrundstück.
Hinweis ► Möchten Sie Ihre Fahrradgarage auf einem Grundstück aufstellen, welches nicht Ihnen gehört, bedarf es zum einen stets die Genehmigung des Eigentümers. Auf der anderen Seite gelten hier in der Regel immer die jeweiligen Landesbauverordnungen, die Sie bei der für Sie zuständigen Behörde einsehen können.
Diese Verordnungen zu Fahrradstellplätzen gelten
Neben den aufstellbaren Varianten bieten sich jedoch sogenannte Fahrradstellplätze an, welche oftmals auch mit einer Überdachung ausgestattet sind, sodass Ihr Rad trocken untergestellt werden kann. Hierfür gibt es Stellplatzverordnungen, die sich jedoch in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können.
Während es bei Einfamilienhäusern in der Regel relativ einfach gestaltet, eine benötigte Fahrradaufbewahrung aufzubauen, verhält es sich bei Mehrfamilienhäusern meist etwas anders, da hier die Interessen aller Mieter sowie verkehrsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
So besagt beispielsweise der §37 der Landesbauordnung in Baden-Württemberg, dass überall da Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, wo es erwartbar zu einem Zu- und Abfahrtsverkehr mit dem Rad kommen kann. Notwendige Stellplätze in Baden-Württemberg müssen entsprechend der Stellplatzverordnung entweder:
- direkt auf dem Grundstück
- in zumutbarer Entfernung auf einem benachbarten Grundstück
- oder auf einem Gemeindegrundstück
errichtet werden. Soll der Stellplatz für Fahrräder auf einem anderen Grundstück aufgestellt werden, bedarf es selbstverständlich immer der Zustimmung des Grundstückeigentümers.
Darüber hinaus heißt es in der Stellplatzverordnung für das Land Baden-Württemberg, dass Stellplätze für Fahrräder:
- gut zugänglich sind
- von der übrigen Verkehrsfläche aus gut erreichbar sind
- ein effektiver Diebstahlschutz möglich ist
- wettergeschützt angelegt sein müssen
- der zu erwartende Bedarf hinsichtlich der Größe einkalkuliert wird
Hinweis ► Die Größe eines Fahrradstellplatzes in Wohnanlagen richtet sich üblicherweise nach der Größe der Anlage und den zu erwartenden Personenkreis, der einen solchen Stellplatz für sein Rad nutzen könnte.
Fahrradgaragen: Mehr Sicherheit und optische Highlights!
Das geliebte Fahrrad jederzeit sicher und wettergeschützt unterstellen zu können, ist ein Anspruch, den heutzutage jeder Radbesitzer hat. Möglichkeiten dafür gibt es viele. Doch in der Regel gelten Fahrradgaragen oder entsprechende Stellplätze mit Überdachung und der Möglichkeit, das abgestellte Rad sicher gegen einen Diebstahl zu schützen als die besten Alternativen.
Während die nötigen Stellplätze in Wohngebieten mit Mehrparteienhäusern Sache der Vermieter sind, bevorzugen Besitzer von Eigenheimen meist eine Fahrradgarage oder -box, die sich ähnlich leicht und einfach aufstellen lässt wie ein Gartenhäuschen und auch optisch etwas her macht.
Achten Sie beim Kauf einer geeigneten Fahrradaufbewahrung zum einen auf das Material und zum anderen auf die Größe. Dabei kommt es darauf an, wie viele Räder Sie unterstellen möchten und in welchem Design sich eine solche Garage sich am besten in die Gestaltung Ihres Außenbereiches einfügen lässt.
Bei heute-wohnen.de finden Sie eine große Auswahl an geeigneten Fahrradaufbewahrungen für jeden Geschmack. Lassen Sie sich von unserem großen Sortiment inspirieren und bestellen Sie Ihre neue Fahrradbox bequem nach Hause.